GESCHICHTE UNSERER STADT
Die frühe Besiedlung wird durch Ausgrabungen belegt.
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Die Altenburg und die Edlen Herren von Schraplau       Â
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Die Grafen von Mansfeld als Besitzer der Herrschaft Schraplau
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Die Herrschaft Schraplau im Besitz des Mansfelder Grafenhauses. Die Besonderheit dieses Besitzes lag darin, dass er für die Mansfelder Grafen den Status einer territorial gut ausgebildeten „Nebenherrschaft“ besaß. Â
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Die Herrschaft Schraplau im Besitz der Grafen von Mansfeld (von 1335 bis in das 18. Jahrhundert)
Wolfgang Werner, Schraplau
Zum Jahre 1335 schrieb Spangenberg in seiner Mansfeldischen Chronik: „Schraplow
kombt an Manßfeldt“ und schilderte detailliert, wie dies passierte: „Nachdem die Edlen Herren von Schraplow … in große Schulden und Burgschaften geraten, haben sie aus hochtringender Not bei den Juden Geld aufnehmen müssen. Und sind also 9 Juden zweihundertdreiundfünfzig Schock Groschen, darzu siebenundzwanzig Mark schuldig worden. Darneben die Juden sie mit dem Wucher dermaßen ausgesogen und darzu so hart auf sie getrungen und einen Wucher auf den ander geschlagen, daß sich Grave Burckhart zu Mansfeltt in die Sache schlagen müssen. Und gedachten Edlen Herrn zu Schraplow, seinen Vettern, zum Besten zweihundert silberne Mark Stendalischer Gewehre aufgebracht Anno 1335. … Als aber die Herrn zu Schraplow zum Geld nicht haben wieder kommen können, hat der Alte Herr (Burchard der Ältere von Schraplau) noch im selben 1335. Jahr seinem Vettern Graven Burckhart (Burchard VI. von Mansfeld) und desselben Söhnen Graven Gebharten und Graven Sigfrieden das Haus Schraplau mit aller Zubehörung sambt dem Holz zu Varnstedt und das Gerichte Revenungen verkauft. Und sie auch an Erzbischof Otten zu Magdeburg der Lehen halben verwiesen.“
Damit beginnt im Jahre 1335 der vierte Abschnitt der Herrschaft Schraplau, der sich über etwa 400 Jahre hinstreckte: Die Herrschaft Schraplau im Besitz des Mansfelder Grafenhauses. Die Besonderheit dieses Besitzes lag darin, daß er für die Mansfelder Grafen den Status einer territorial gut ausgebildeten „Nebenherrschaft“ besaß. Für diesen Besitz lag die Lehensherrschaft seit dem Jahre 1200 beim Erzstift Magdeburg, während die Grafschaft Mansfeld selbst Reichslehen war. Die Herrschaft Schraplau wurde deshalb in der Folgezeit nie unmittelbar mit der Grafschaft Mansfeld vereinigt. Sie war auch 1364 nicht in die vom Kaiser Karl IV. beurkundete Grenzziehung für die Grafschaft Mansfeld einbezogen worden.                                                                                                                              Mit dem in der Herrschaft Schraplau liegenden Gerichtsstuhl zu Röblingen kamen die Grafen von Mansfeld neben ihrem Gerichtsstuhl zu Helfta in den Besitz einer weiteren Gerichtshoheit. Die Gerichtshoheit stellte das wichtigste territoriale Hoheitsrecht dar.
1344 verglich sich z.B. Gebhard von Querfurt mit dem neuen Besitzer der Herrschaft Schraplau, Burchard VI. von Mansfeld, „Im Gericht zu Schrapla, Im Stule und Gerichte zu Rebenungen“ über Lehensgüter.
Nach dem Kauf der Herrschaft Schraplau lebte Graf Albrecht der Jüngere von Mansfeld mit seiner Frau Helena eine Zeit lang auf dem Schloß Schraplau. Er war einer von vielen Söhnen des Grafen Burchard VI., nicht zu verwechseln mit seinem älteren, gleichnamigen Bruder Graf Albrecht, dem vom Papst vorgesehenen (Gegen-)Bischof von Halberstadt. Graf Albrecht der Jüngere übernahm mit seinem Bruder Graf Gebhard II. schon vor dem Ableben des Vaters (1354) dessen Regierungsgeschäfte und übte sie mit ihm zusammen bis zu seinem Tode im Jahre 1361 aus. Er verstarb kinderlos.                                                                                Der betrachtete Zeitraum war durch ständige kriegerische Auseinandersetzungen geprägt. An der Spitze des Reiches standen schwache Kaiser. Es fehlte dadurch die schlichtende Macht, die die Auseinandersetzungen hätte eindämmen können. Neben den sogenannten Halberstädter Bischofsfehden, bei denen die unterschiedlichen Interessen der Päpste, der Braunschweiger Herzöge und der Mansfelder Grafen bei der Besetzung des bischöflichen Stuhls zu Konflikten führten, gerieten 1347 auch der Erzbischof von Magdeburg und der Markgraf von Meißen in der Schlacht von Reideburg (bei Halle) wegen Besitzansprüchen aneinander. Erzbischof Otto siegte mit Unterstützung der Städte Magdeburg und Halle und bestrafte durch Belagerung und Eroberung des Schlosses Schraplau die mit dem Markgrafen verbündeten „neuen Besitzer“ der Herrschaft Schraplau. Mit der Eroberung des Schlosses Schraplau war ein 15 Jahre lang andauernder Lehensentzug verbunden. Spangenberg vermerkte zur Wiedervergabe des Lehens durch das Erzstift im Jahre 1362, daß nach dem Tode Graf Albrechts sein dann allein regierender Bruder Graf Gebhard II. „mit dem Haus Schraplow … wiederumb beliehen“ wurde. Dieser Graf Gebhard II. von Mansfeld war sehr umsichtig und hatte erkannt, daß die ständigen Zwistigkeiten zur Verarmung führten. Er verglich sich deshalb schrittweise mit seinen Gegnern. Jeder Vergleich kostete dem Mansfelder Grafen jedoch viel Geld. Da er die benötigten Mittel nicht kurzfristig verfügbar hatte, löste er sein „Finanzierungsproblem“ dadurch, daß er dem Erzstift Magdeburg „das Haus Schraplaw mit aller Zubehörung“ für 4500 Schock breiter Groschen und für einen Zeitraum von zehn Jahren verpfändete. In den zehn Jahren „sollte der Erzbischof das Haus Schraplaw mit all seiner Zubehörung und die Vogtei mit deme, so darzu gehörig, inne haben.“ Wenn das Geld in diesem Zeitraum nicht aufgebracht werden sollte, war dem Erzbischof die Option eingeräumt worden, „das Haus Schraplaw um solches Geld weiter zu versetzen.“
Durch Zahlungen in den Jahren 1368 und 1371 konnte der Graf Gebhard II. von Mansfeld die Herrschaft Schraplau beim Erzstift wieder einzulösen. Ihm war es im Jahre 1364 gelungen, sich vom Kaiser die Belehnung der Mansfelder Grafen mit einem Bergbaubanngebiet urkundlich bestätigen zu lassen. Er kann damit als der eigentliche Begründer der Mansfelder Bergwirtschaft angesehen werden, die dem Grafenhaus die für seine weitere Entwicklung wichtige wirtschaftliche Kraft sicherte. Graf Gebhard II. löste nicht nur die Herrschaft Schraplau ein, er machte auch die Herrschaft Seeburg schuldenfrei, kaufte die Dörfer Bennstedt und Alberstedt, …
Da der Graf Gebhard II. auf den Schlössern Mansfeld und Seeburg lebte, ließ er die Herrschaft Schraplau durch Burgvögte verwalten. 1374 trat z.B. ein Vasall Gottfried von Schraplaw als Zeuge eines Abkommens mit den Geistlichen der Grafschaft Mansfeld auf. Die Söhne des Grafen Gebhard II. waren vernünftig genug, keine Teilung des Gesamtbesitzes vorzunehmen. Die Ausnahme bildete die Herrschaft Schraplau, die sein gleichnamiger Sohn Graf Gebhard III. für sich allein beanspruchte. Dieser Graf Gebhard III. war ein vom Kaiser sowie von Königen und Fürsten gesuchter und „wohlgeübter Kriegsmann“. Er hielt sich vorzugsweise an deren Höfen auf und überließ das Verwalten der Grafschaft Mansfeld seinen Brüdern. Die Verwaltung des Amtes Schraplau aber übertrug er seiner Gemahlin Mechtild und den ihr zugeordneten Räten.
Dem Beispiel ihrer Väter folgend, regierten auch die Enkel des Grafen Gebhard II. bis zum Jahre 1420 noch gemeinsam. Am 16. Juni 1420 wurde dann eine Teilung unter den Enkeln vereinbart, bei der der Graf Volrad und zwei seiner minderjährigen Vettern den Vorderort auf Burg Mansfeld mit zugehörigen Dörfern sowie die Burgbezirke Schraplau und Arnstein erhielten. Zum Burgbezirk Schraplau gehörten 1420 Bennstedt, beide Steuden, Amsdorf, Dornstedt, Asendorf, Stedten, beide Esperstedt, Erdesdorf (Etzdorf), Ober- und Unterröblingen, Wansleben, Alberstedt und das Kloster Holzzelle. Bergwerke, Jagd, Fischerei und Forsten blieben weiterhin gemeinschaftlicher Besitz. Etwa zehn Jahre später, am 1. Februar 1430, überließ Graf Volrad seinem inzwischen volljährigen Vetter Graf Günther den Burgbezirk Schraplau mit den zugehörigen Dörfern und dem Kloster Holzzelle. Bei einer „Zusammenkunft“ der Grafen im Jahre 1443 wurde nochmals bestätigt, daß Schraplau dem Grafen Günther als Erbe zugefallen war.
Im Zeitraum von 1430 bis 1500 wurde die Herrschaft Schraplau in den Lehensurkunden der Magdeburger Erzbischöfe für die Mansfelder Grafen stets mit aufgeführt, so im Jahre 1440 vom Erzbischof Günther, im Jahre 1446 vom Erzbischof Friedrich und 1477 sowie 1494 vom Erzbischof Ernst. Interessant ist, daß durch das Erzstift Magdeburg der die Herrschaft Schraplau betreffende Lehensumfang wesentlich präziser ausgewiesen wurde (z.B.1477), als es die Mansfelder Grafen bei ihren Besitzbeschreibungen praktizierten   (s. oben): „Schraplow das Schloß mit aller Zubehörung und diesen Dörfern: Schraplow den Flecken, Ober Reblingen, Markt Reblingen, Amlungsdorff, Wantzleben, Kottste, Bennstett, Erdesdorff, Melmesdorff, Nieder-Steuden, Ober-Steuden, Asendorff, Dornstett, Niedern Espersteth, Ober-Espersteth, Schowe See, Niddern Alberstett, Obern Alberstett, Stetten, Fünff Mühlen an der Woita. Die Gehölze, die Weiche und das Oberholz genannt. Die Vogtei über das Kloster Zelle und beide Dörfer Hornberg, den Hof zu Röltz mit dem Dorf und aller Zubehörunge, den gesaltzenen See, den Süssen See“.                              Bei Spangenberg sind für 1466/1467 auch die Lehensleute des Grafen Günther im Amt Schraplau zu finden, u.a. „Heinrich Recke zu West-Revenungen; Erff von Amsdorff, einen freien Hof zu Stetten, den er Ludeman Wültrog abgehandelt; Cuntz Greiffvogel zu Stetten; Sigfrid Jopel zu Schraplaw; Berld und Jordan von Revenungen; Hans von Revenungen zu West-Revenungen“.
Unter dem Grafen Günther wurde die Erhaltung des Schraplauer Schlosses vernachlässigt. Erst seine Söhne, die Grafen Ernst und Albrecht, ließen im Jahre 1484 wieder Restaurierungs- und Ausbauarbeiten vornehmen. Bei der großen Mansfelder Erbteilung von 1501 wurde den Söhnen des Grafen Ernst die Herrschaft Schraplau zugewiesen. Diese teilten sie in das Oberamt und das Unteramt. Das westlich gelegene Oberamt erhielt Graf Gebhard, der Stifter der mittelortischen Linie. Das östlich gelegene Unteramt kam an den Grafen Albrecht, den Begründer der hinterortischen Linie. Zum Oberamt gehörten das Schloß, die Dörfer Ober- und Niederröblingen, Bennstedt, das wüstgewordene Melmsdorf, Asendorf, Schafsee, Nieder- und Ober-Alberstedt, das Vorwerk Röblingen und die Hälfte vom Flecken Schraplau. Zum Unteramt kamen Köchstedt, Amsdorf, Wansleben, Stedten, Dornstedt, Steuden mit dem Vorwerk Etzdorf und die Hälfte von Schraplau, die Herrnmühle, die Ölmühle, Hans Zellers Mühle, die Braumühle, die Fischerei im Bache, die Jagden, der Vogelfang, die Salpeterhütte und die Vogtei über das Kloster Zelle.
Der Graf Albrecht brachte später auch das seinem Bruder Graf Gebhard gehörende Oberamt durch dessen Finanznöte an sich. Nach dem Tode des Grafen Albrecht fiel die Herrschaft Schraplau bei der Erbaufteilung von 1561 durch das Los an seinen Sohn Graf Carl.
Als Besonderheit der Darstellung (eines alten Wappens) ist der Greif als Wappentier der Herrschaft Schraplau von alters her zu werten. Mit einer Urkunde soll nämlich Kaiser Rudolf II. den Mansfelder Grafen Christoph (Graf Gebhards Sohn), Carl (Graf Albrechts Sohn), … die Erlaubnis gegeben haben, sich nicht nur Grafen und Herren zu Mansfeld, sondern auch … Edle Herrn zu Heldrungen und Schraplau nennen zu dürfen. Im Mansfelder Wappen durfte die Herrschaft Schraplau dann durch einen gelben Schild mit einem springenden Greif mit goldener Krone berücksichtigt werden.
Trotz der Vereinnahmung des Oberamtes durch den Grafen Albrecht behielten die Söhne des Grafen Gebhard aber noch gewisse Rechte an Schraplau. Als nämlich der Graf Christoph, ein Sohn des Grafen Gebhard, seine Herrschaft Seeburg an den Grafen Kuno von Hahn verkaufen mußte, verlegte er seine Residenz auf das Schloß Schraplau. Von ihm soll der frühere Altar im hohen Chor der Schraplauer Kirche gestiftet worden sein. Der Altar enthielt das Marmorbildnis des knienden Grafen Christoph mit seiner Gemahlin Amalia (1597 in Schraplau beigesetzt). Unter dem Marmorbildnis waren die 14 Kinder gemalt dargestellt, neun Söhne und fünf Töchter. Graf Christoph war wie sein Vater und sein Onkel (Graf Albrecht) dem Reformator Martin Luther sehr verbunden und brachte dies dadurch zum Ausdruck, daß er den Leichnam Luthers von Eisleben nach Wittenberg begleitete. Er verstarb 1591 in Schraplau und wurde in der Gruft der Mansfelder Grafen unter der Sakristei der Schraplauer Kirche beigesetzt. Auch sein Sohn, der Graf Heinrich, wohnte bis zu seinem Tode im Jahre 1602 auf dem Schloß Schraplau. Mit dem Grafen Heinrich starb die mittelortische Linie aus. Die Herrschaft Schraplau fiel dann ganz an den Mansfelder Hinterort. Durch Erbvertrag wurde der hinterortische Graf David ihr Besitzer. Er residierte bis zu seinem Tode im Jahre 1628 auf dem Schloß Schraplau und wurde auch in Schraplau bestattet.                                                                                  Graf David ist durch den „Davidstaler“ bekannt geworden. Dieser Taler trug seinen Wahlspruch „Bei Got ist Rath und That“ und war mit dem Bild des Ritters St. Georg mit geschwungenem Schwert und den am Boden sich windenden Drachen mit der zersplitterten Lanze versehen. Er wurde gern als Amulett genutzt, das vor Schuß, Hieb und Stich schützen sollte.Â
In erster Ehe war Graf David mit der Mansfelder Gräfin Agnes Sybilla vom Mittelort von 1602 bis zu ihrem Tode im Jahre 1624 verheiratet. Danach ging er eine zweite Ehe mit der Gräfin Juliane Maria zu Reuß-Plauen ein, die auch nach Graf David bis zu ihrem Lebensende im Jahre1650 im Schraplauer Schloß wohnte. Beide Ehefrauen sind wie Graf David in der Gruft der Mansfelder Grafen an der Schraplauer Kirche beigesetzt worden. Aus der ersten Ehe stammte die Gräfin Barbara Magdalena, die den Grafen Johann Georg von der Eislebener Linie des Mansfelder Vorderorts 1637 heiratete. Nach der Heirat verlegte der Graf Johann Georg seine Residenz vom Arnstein auf das Schloß Schraplau. In der Schraplauer Kirchenchronik ist nachlesbar, daß das Ehepaar der Schraplauer Kirche sehr viel Gegenstände stiftete. Herausragend war dabei sicher eine in schwarzem Samt eingebundene Wittenbergische Bibel, die der Kirche 1644 zum „christmilden Andenken“ an den Herrn Oberhofmeister von Häring (Pickelhäring) verehrt wurde. Auch nach dem Tode des Grafen Johann Georg im Jahre 1647 lebte die Gräfin Barbara Magdalena als letzte „Mansfelderin“ noch bis 1683 in Schraplau. Sie war sehr gottesfürchtig und eine Wohltäterin der Armen. Da alle die Stadt Schraplau betreffenden Urkunden beim großen Brand von 1650 vernichtet worden waren, bestätigte die Gräfin Barbara Magdalena 1651 die alten Privilegien „Frey und Gerechtigkeit, Erbgerichte in Flecken und umbfang Schraplau Margk und Weichbildes Recht, item Jahr und Wochenmärkte mit ihren Nutzungen, Gewohnheiten und alten Herkommen“. Die restaurierte Urkunde vom Juli 1651 befindet sich im Besitz des Schraplauer Heimatvereins.
Mit dem Wegzug der Gräfin Barbara Magdalena nach Holzzelle verfiel das Schraplauer Schloß zusehends. Über die nachfolgenden Jahrzehnte wurden die Gebäude zur Baumaterialgewinnung abgetragen. Vom „Rückbau“ der einstmals regional bedeutenden Burganlage profitierten nicht nur die neuen Besitzer der beiden Ämter, sondern auch die durch den Dreißigjährigen Krieg und verheerende Stadtbrände stark gebeutelten Schraplauer Bürger.
Der „Schützenhof“ ist neben den alten Burgbebauungen und der Kirche das wahrscheinlich älteste Gebäude des Ortes. Er war bereits vor 1501 ein Gutshof, der den Mansfelder Grafen gehörte und ihren Jägern eine lange Zeit als Wohnung gedient hatte.
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Der „Schützenhof“ am Schraplauer Burgberg
Wolfgang Werner, Schraplau
Als die Mansfelder Grafen im Jahre 1501 die große Erbteilung vornahmen, erhielten die Söhne des Grafen Ernst die Herrschaft Schraplau. Um die Verwaltung beherrschbar zu organisieren, teilten sie die Herrschaft in den Oberamts- und Unteramtsbereich. Der erste Sitz des Oberamtes wurde der „Schützenhof“ (Marktstr. 28), von dem der westlich gelegene Oberamtsbereich mit dem dazugehörenden Schloß, den Dörfern Ober- und Niederröblingen, Bennstedt, Melmsdorf (wüst geworden), Asendorf, Schafsee, Nieder- und Oberalberstedt, dem Vorwerk Röblingen und der Hälfte vom Flecken Schraplau verwaltet wurde.                                                                                                                  Der „Schützenhof“ ist neben den alten Burgbebauungen und der Kirche das wahrscheinlich älteste Gebäude des Ortes. Er war bereits vor 1501 ein Gutshof, der den Mansfelder Grafen gehörte und ihren Jägern eine lange Zeit als Wohnung gedient hatte.                                                                                                 F. Burkhardt, selbst einstmals (in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts) Eigentümer des „Schützenhofes“, ließ sich als Schraplauer Chronist schwärmerisch über ihn aus: „Ein Hirschgeweih hat von der Tür gegrüßt, und Hundegebell hat in den Mauern des Hauses gehallt. Im dämmerigen Flur glänzten im blanken Mahagonischrank Gewehrläufe, träumten alte Pulverhörner und Jagdtaschen und ein Ehrendegen. Von den Wänden hoben sich alte Stiche in Goldrahmen, deren Gold hier und da abgebröckelt war. Geweihe ragten in die Stubendämmerung, und im hohen Spiegel mitten im Flur brach sich das Licht. Vorväterhausrat füllte die Stuben, auf den weißen Dielen knirschte der Sand. Bunte Kachelöfen füllten im Winter die Stuben mit behaglicher Wärme.“
Nachdem die Mansfelder Grafen in finanzielle Nöte gerieten, versetzten sie auch das Oberamt Schraplau. Das bekam dann mit dem „Schützenhof“ verschiedene Inhaber.
1574 wird ein Nicol von Ebeleben genannt, im 17. Jahrhundert waren es die Herren von Hake. Erst 1710 löste es die Herzogin Luise Christine von Sachsen-Weißenfels, geborene Gräfin von Stolberg und verwitwete Gräfin von Mansfeld, wieder ein und verkaufte es 1732 an den Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. Dieser schenkte es dem Prinzen Ferdinand von Preußen. Die Verwaltung des Oberamtes und des weiteren preußischen Eigentums in der ehemaligen Herrschaft Schraplau erfolgte nun durch die prinzliche Kammer, die den „Schützenhof“ als Verwaltungssitz aufgab und ihn an einen Privatmann wiederkäuflich veräußerte.
Ab 1846 kam noch einmal sehr viel Leben in das ehrwürdige Gebäude. Für die Erweiterung der Schraplauer Schule, die bis dahin nur aus einer Knaben- und einer Mädchenklasse bestand und im Schulgebäude neben der Kirche untergebracht war, war dort kein Platz mehr. Für die ab 1846 eingerichtete Unterklasse für die Schüler ab dem fünften Lebensjahr mußte deshalb ein Schulzimmer beim Rentier Rabe im „Schützenhof“ gemietet werden. Auch für die nochmalige Erweiterung der Schule um eine Mittelklasse im Jahre 1855 wurde im „Schützenhof“ ein zusätzlicher Raum angemietet. Das Schulzimmer der Mittelklasse war größer und freundlicher als das der Unterklasse.
Es ist anzunehmen, daß der Vermieter der Belastung durch die Schuljugend nicht gewachsen war und er deshalb  1857 den Mietvertrag nicht mehr verlängert hat.
Die beiden Klassen kamen dann von 1857 bis 1876 im ehemaligen Brauhaus des Unteramtes unter, das sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand und der Königlichen Regierung den Anlaß gab, die Stadt Schraplau energisch zu einem Schulneubau zu zwingen.
Nach dem Auszug der Schulklassen diente der „Schützenhof“ bis vor etwa 20 Jahren als Wohngebäude. Er überlebte den „Sozialismus“ noch in Ehren, bietet heute jedoch einen bejammernswerten Zustand. Viele der in Schraplau ansässigen Bürger machen sich berechtigt Sorgen um die nach der „Wende“ nicht mehr wahrgenommene Verantwortung des Eigentümers und der zuständigen Behörden für die Erhaltung eines historischen Bauwerkes. Das älteste Gebäude des Ortes sich seinem Selbstverfall zu überlassen, ist keine Lösung!
erschiene Literatur zu diesem Thema:
„Die Herrschaft Schraplau“
Die fünf Abschnitte der Herrschaft Schraplau vom 9. Jhd. bis zum 19. Jhd.
bearbeitet von Wolfgang Werner, 2013, 42 Seiten A4, fest gebunden, Herausgeber: Kultur- und Heimatverein Schraplau ev.V.           Preis: 10,50€
Bei Interesse info@heimatverein-schraplau.de